Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abgelehnt. Der CSU-Politiker hatte gefordert, Karlsruhe müsse seine Entscheidung über ESM und Fiskalpakt, die am morgigen Mittwoch verkündet werden wird, wegen der Entscheidung der Europäischen Zentralbank zu vertagen. Diese hatte sich am letzten Donnerstag dazu entschlossen, ab sofort unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufzukaufen, um auf diese …
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abgelehnt. Der CSU-Politiker hatte gefordert, Karlsruhe müsse seine Entscheidung über ESM und Fiskalpakt, die am morgigen Mittwoch verkündet werden wird, wegen der Entscheidung der Europäischen Zentralbank zu vertagen. Diese hatte sich am letzten Donnerstag dazu entschlossen, ab sofort unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufzukaufen, um auf diese Weise deren Zinsbelastung nach unten zu drücken. Gauweiler argumentierte, dass die Risiken für Deutschland, das für 27 Prozent der EZB-Gelder einstehen muss, auf diese Weise unkalkulierbar geworden seien. Die ESM-Entscheidung müsse deshalb warten, bis dieser Entschluss revidiert sei.
Keine Begründung für die Ablehnung
Bemerkenswert an der Ablehnung des Eilantrags ist vor allem, dass dieser keine Begründung beiliegt. So teilte Karlsruhe lediglich mit, dass er zurückgewiesen sei. Der 12. September als Termin der Entscheidungsverkündung bleibe damit „aufrecht“, heißt es in dem offiziellen Schreiben des Gerichts weiter. Eine Sprecherin der Richter fügte an, dass man derzeit keine weiteren Informationen geben könne, da der „Senat seine Beratungen noch fortsetzt“.
Gauweiler ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass der Beschluss der Richter „noch keine Vorentscheidung“ für den Mittwoch gewesen sei. Es habe sich lediglich um „einen Hilfsantrag“ gehandelt, der den Richtern eine Brücke hätte bauen sollen, wenn eine Entscheidung über die Hilfsmaßnahmen aufgrund des EZB-Entscheids bis zum 12. September nicht möglich gewesen wäre.
Verfassungsgericht falscher Ort für die Klage
Rechtsexperten überrascht die Zurückweisung der Klage nicht. Das Bundesverfassungsgericht sei der falsche Ort für den Eilantrag gewesen, erläutern sie, da dieses für die Zentralbank nicht zuständig sei. Die Maßnahmen der EZB können eigentlich nur vom Europäischen Gerichtshof überprüft und möglicherweise korrigiert werden. Deutschland verfügt hier über ein Klagerecht, das allerdings von der Bundesregierung wahrgenommen werden müsste, die dies in diesem Fall jedoch (noch) nicht tun möchte. Das Urteil in Karlsruhe über ESM und Fiskalpakt wird am morgigen Mittwoch um 10 Uhr verkündet.