Das Bundeskartellamt strebt eine Senkung der Gebühren von EC-Karten an und drängt deshalb die Banken in Deutschland dazu, die entsprechenden Regelungen aus freien Stücken zu treffen. Bislang müssen Händler bei allen Transaktionen, die mit der Geldkarte durchgeführt werden, 0,3 Prozent der Kaufsumme oder aber wenigstens acht Cent als Nutzungsentgelt an das jeweilige Geldhaus weiterreichen, das …
Das Bundeskartellamt strebt eine Senkung der Gebühren von EC-Karten an und drängt deshalb die Banken in Deutschland dazu, die entsprechenden Regelungen aus freien Stücken zu treffen. Bislang müssen Händler bei allen Transaktionen, die mit der Geldkarte durchgeführt werden, 0,3 Prozent der Kaufsumme oder aber wenigstens acht Cent als Nutzungsentgelt an das jeweilige Geldhaus weiterreichen, das die EC-Karte ausgegeben hat.
Kunden und Händler sollen entlastet werden
Das Bundeskartellamt empfindet diese Regelung nach Aussage von Behördenboss Andreas Mundt als „nicht mehr zeitgemäß“. Es sei der Kunde, der vor allem einen „Schaden davon“ habe, denn die Händler würden die Gebühren auf diesen durch höhere Verkaufspreise umlegen. Gestraft seien deshalb auch die Menschen, die überhaupt nicht mit Karte zahlten. Zugleich würden die Gebühren aber auch eine große Belastung für die Händler selbst bedeuten, denn diese hätten dadurch auch einen großen Verwaltungsaufwand.
Mundt hofft, dass erst einmal vor allem kleinere Händler aktiv werden und sich zusammenschließen, um auf diese Weise gemeinsam mit den Banken günstigere Konditionen aushandeln zu können. Den großen Ketten ist dies in der Vergangenheit bereits immer wieder gelungen. Mehr als die Hälfte der 250 Millionen Euro, die sich jährlich durch die EC-Karten-Gebühren aus dem Einzelhandel summieren, würden deshalb bereits durch günstigere Konditionen erwirtschaftet, heißt es aus der Finanzbranche.
Bundeskartellamt kann Senkung auch so durchsetzen
Inzwischen werden 20,7 Prozent aller Rechnungen im Einzelhandel mit Karte bezahlt und die Tendenz ist weiterhin stark steigend. In Zukunft soll das starre System der Gebühren deshalb immer weiter „aufgebrochen“ werden, so eine Sprecherin des Amts. Kommt es zu keiner freiwilligen Einigung, so kann die Wettbewerbsbehörde auch eine Senkung befehlen, eben weil die großen Ketten bereits weniger bezahlen.