Derzeit arbeitet die EU-Kommission mit Hochdruck an den Plänen zur Bankenunion sowie neuen Regeln für die Finanzbranche insgesamt. Der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier fürchtet aber offenbar zu viel Einfluss von außerhalb und hat seinen Mitarbeitern aus diesem Grund kurzerhand ein Umgangsverbot mit den Bankern und ihren Lobbyisten erteilt, wie "Spiegel Online" berichtet. Ohne Brisanz ist …
Derzeit arbeitet die EU-Kommission mit Hochdruck an den Plänen zur Bankenunion sowie neuen Regeln für die Finanzbranche insgesamt. Der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier fürchtet aber offenbar zu viel Einfluss von außerhalb und hat seinen Mitarbeitern aus diesem Grund kurzerhand ein Umgangsverbot mit den Bankern und ihren Lobbyisten erteilt, wie „Spiegel Online“ berichtet. Ohne Brisanz ist dieser Schritt nicht, denn eigentlich ist er durch Artikel 11 des EU-Vertrags verboten.
Arbeitsbelastung und Sensibilität der Themen zu groß
Laut Quelle schickte das Büro von Barnier E-Mails an die Mitarbeiter, in denen es heißt, dass die derzeitige Arbeitsbelastung sowie „die Sensibilität unseres aktuellen Dossiers“ zu groß seien. Die Beamten sollten deshalb „bis auf Widerruf“ weder Banker, noch deren Vertreter oder sonstige Repräsentanten der Lobby-Verbände treffen. Der Text der elektronischen Nachricht schließt mit einem Dank an die Mitarbeiter, dass diese „die Anordnung unseres Kommissars gewissenhaft befolgen“.
Eine Sprecherin von Barnier bestätigte die E-Mail gegenüber „Spiegel Online“ und präzisierte, dass sich die Mitarbeiter des Hauses jetzt voll auf die Dossiers konzentrieren sollten. Die Standpunkte der Banken seien bereits gehört und „die offiziellen Konsultationen sind abgeschlossen“. Momentan formulieren die Mitarbeiter Barniers gerade die Regelungen, zu welchen Bedingungen Banken abgewickelt werden dürfen. Das Interesse der Geldhäuser, gerade jetzt einzuwirken, ist entsprechend groß.
Gesprächsverbot eigentlich nicht zulässig
Interessant ist das Verbot aber auch aus einem anderen Grund. So schreibt Artikel 11 des EU-Vertrags vor, dass jeder mitreden darf, wenn die Union etwas plant. Dies gilt für Bürger, staatliche Stellen und eben auch für Verbände. Folgt man einer engen Auslegung des Vertrags, so ist das Gesprächsverbot eigentlich nicht zulässig. Wohl deshalb sah sich die Sprecherin des Kommissars dazu gezwungen, noch einmal zu betonen, dass die offiziellen Konsultationen mittlerweile abgeschlossen seien – und man also im Umkehrschluss niemandem das Gehör vollständig verweigert habe.