Niemand ist perfekt: Wie wahr dieses alte Sprichwort ist, müssen viele Menschen schmerzlich lernen, wenn sie ihre Überweisungen kontrollieren. Schnell hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen und das Geld landet auf dem falschen Konto. Die Banken sind hierzulande nicht verpflichtet, einen Abgleich des Namens des Kontoinhabers mit der eingetragenen Kontonummer durchzuführen. Fehlerhafte Überweisungen können jedoch zurückgeholt …
Niemand ist perfekt: Wie wahr dieses alte Sprichwort ist, müssen viele Menschen schmerzlich lernen, wenn sie ihre Überweisungen kontrollieren. Schnell hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen und das Geld landet auf dem falschen Konto. Die Banken sind hierzulande nicht verpflichtet, einen Abgleich des Namens des Kontoinhabers mit der eingetragenen Kontonummer durchzuführen. Fehlerhafte Überweisungen können jedoch zurückgeholt werden, allerdings ist dieser Schritt häufig kostenpflichtig.
Der Idealfall: Das Geld ist noch nicht weg
Im besten Fall bemerkt man den Fehler noch, solange das Geld nicht vom eigenen Konto abgebucht ist. Über das Online Banking kann man die Überweisung einfach stornieren. Die meisten Systeme verwenden hierfür ein Mülleimer-Symbol. Anschließend muss eine TAN eingegeben werden und die Überweisung ist gelöscht. Kann oder möchte man das Online Banking nicht nutzen, reicht ein Anruf bei der Bank. Zumeist erledigt schon die Service-Zentrale die Stornierung. Zur Identifizierung müssen gewisse Daten bereitgehalten werden: Die Sparkassen verlangen beispielsweise Adresse, Geburtsdatum und die Kontonummer.
Das Geld wurde bereits fehlerhaft überwiesen
In diesem Fall kann der Bankkunde seit einigen Jahren das Geld nicht mehr selbst zurückfordern. Stattdessen muss er sich an die eigene Bank wenden, welche diese Aufgabe für ihn übernimmt. Das Finanzinstitut kontaktiert die Empfängerbank, welche nun den Abgleich von Kontonummer und Name des Kontoinhabers durchführt. Passen diese nicht zusammen, schreibt sie den Kontoinhaber an, dieser solle der Rückbuchung zustimmen. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass die Zustimmung nicht abgelehnt werden könne, da das Geld nicht dem Kontoinhaber zustehe. Sobald der Kontoinhaber seine Zustimmung gegeben hat, geschieht die Rückbuchung. Verweigert er diese, erfolgt die Rückbuchung nach einigen Wochen automatisch.
Der ganze Vorgang kostet die Person, welche die fehlerhafte Überweisung ausgestellt hat, in der Regel eine Gebühr. Die Höhe dieser Entgelte reicht laut Verbraucherzentrale NRW von zehn bis zu 25 Euro. Die bittere Konsequenz lautet: Wer 20 Euro fehlerhaft überwiesen hat, sollte in manchen Fällen besser auf die Rückbuchung verzichten. Ab dem 1. Februar 2016 klärt sich das Problem übrigens von selbst: Dann ist auch für nationale Überweisungen stets die IBAN verpflichtend, die zugleich den Abgleich von Nummer und Name des Kontoinhabers erforderlich macht. Fehlerhafte Überweisungen werden so unterbunden.