Die Europäische Zentralbank prüft nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Deutsche Bank. Grund ist der unerlaubte Rückkauf eigener Anleihen in den Jahren 2014 bis 2017. Dabei handelt es sich um sogenannte „Nachranganleihen“, die sicherstellen, dass im Falle einer Krise nicht sofort der Steuerzahler als Retter der Bank einspringen muss, sondern …
Die Europäische Zentralbank prüft nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Deutsche Bank. Grund ist der unerlaubte Rückkauf eigener Anleihen in den Jahren 2014 bis 2017. Dabei handelt es sich um sogenannte „Nachranganleihen“, die sicherstellen, dass im Falle einer Krise nicht sofort der Steuerzahler als Retter der Bank einspringen muss, sondern die Käufer der Anleihen haften. Diese Regel ist eine Konsequenz aus den Erfahrungen der globalen Finanzkrise.
Genehmigung der EZB kam erst 2017
Erst mehrere Monate nach dem Beginn des Rückkaufs der Nachranganleihen, die eine Mischung aus Anleihen und Aktien sind, bat die Deutsche Bank bei der EZB offiziell um Genehmigung der Geschäfte. Diese lehnte das Ansinnen jedoch 2015 ab und ordnete an, die bereits begonnenen Geschäfte umgehend einzustellen. Über diese Anordnung setzte sich das Geldhaus jedoch noch weitere zwei Jahre hinweg und erwarb mit dreistelligen Millionenbeträgen eigene Anleihen. Nach Angabe von Experten können auf diesem Wege die Refinanzierungskosten gesenkt werden. Steigen die Kurse der Nachranganleihen, klettern auch die der normalen Anleihen, womit gleichzeitig die Rendite sinkt. Die Bank habe nach Angaben des Insiders diese Geschäfte zur „Marktpflege“ betrieben, um den Handel dieser Anleihen liquide zu halten. Dieses durchaus gängige Geschäft muss aber von den Bankenaufsehern genehmigt werden.
Erst im Jahr 2017 erteilte die Europäische Zentralbank schließlich die Genehmigung, die aber nicht rückwirkend galt. Somit hat die Bank drei Jahre lang ohne Genehmigung gehandelt – die Bußgelder könnten bei Eröffnung eines Verfahrens empfindlich ausfallen. Laut Verordnung ist eine Strafe in Höhe des Doppelten der aus den Geschäften resultierenden Gewinne oder Ersparnisse möglich. In jedem Fall kostet der neueste Skandal rund um die Deutsche Bank erneut Ansehen. Ein Fachanwalt hält den Vorgang jedenfalls für sehr ernst, wie er gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ zum Ausdruck brachte: „Man kann sich eigentlich gar nicht vorstellen, dass ein Kreditinstitut bewusst ohne Genehmigung aktiv würde. Man sollte als Bank die Aufseher niemals so brüskieren.“
Strategie-Chef von zur Muehlen in der Verantwortung
Verantwortlich für die Missachtung der behördlichen Anordnung sollen seitens der Deutschen Bank der damalige Chef-Treasurer und heutige Strategie-Chef Alexander von zur Muehlen sowie der ehemalige Co-Investmentbanking-Chef des Instituts sein. Weder die Deutsche Bank noch die EZB wollten zu den Informationen Stellung beziehen.