Mit dem Begriff Postident-Verfahren bezeichnet man die persönliche Identifikation einer Person durch einen Beamten der Deutschen Post AG. Eingeführt wurde dieses Verfahren um zu gewährleisten, dass Banken das Geldwäschegesetz einhalten. Danach sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden bei der Eröffnung von Konten festzuhalten. Bei der Deutsche Post AG gibt es mehrere Postident-Verfahren: Postident …
Mit dem Begriff Postident-Verfahren bezeichnet man die persönliche Identifikation einer Person durch einen Beamten der Deutschen Post AG. Eingeführt wurde dieses Verfahren um zu gewährleisten, dass Banken das Geldwäschegesetz einhalten. Danach sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden bei der Eröffnung von Konten festzuhalten.
Bei der Deutsche Post AG gibt es mehrere Postident-Verfahren:
- Postident Basic (Identifikation von Personen in einer Postfiliale nach Vorgaben des Geldwäschegesetzes)
- Postident Comfort (zusätzliche Übergabe eines Briefes und Identifikation durch den Zusteller)
- Postident Special (Identifikation durch einen Zusteller und Übergabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift ohne vollständige Datenübernahme vom Ausweis)
- Postident für Trustcenter (Identifikation von Personen nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifizierten Prozess)
Jede Bank schließt für das Postident-Verfahren mit der Deutschen Post AG eine vertragliche Vereinbarung. Für Sie als Kunde ist das Verfahren kostenlos, abgerechnet werden die Kosten zwischen der Bank und der Deutschen Post AG.
Als Kunde muss man für das Postident-Verfahren einfach in eine Filiale der Deutschen Post AG gehen und dort den Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzeigen. Der Mitarbeiter überträgt dann die Daten auf dem Ausweis in einen Coupon, der nochmals von Ihnen geprüft du dann unterschrieben wird. Durch die Unterschrift des Postmitarbeiters und Abstempeln wird Ihre Unterschrift bestätigt, danach sendet der Postmitarbeiter den Coupon an die jeweilige Bank.