Als die Ausmaße der Finanzkrise immer deutlicher wurden, war das Geschrei nach den Schuldigen groß. Und auch als die Krise dem Tal der Tränen entkommen war, blieben viele Fragen offen. Beispielsweise die nach der Verantwortung der Banken. Diese hatten sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als nach und nach aufgedeckt wurde, wer welche Fehler gemacht …
Als die Ausmaße der Finanzkrise immer deutlicher wurden, war das Geschrei nach den Schuldigen groß. Und auch als die Krise dem Tal der Tränen entkommen war, blieben viele Fragen offen. Beispielsweise die nach der Verantwortung der Banken. Diese hatten sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als nach und nach aufgedeckt wurde, wer welche Fehler gemacht hatte. Es entstand die Idee des Sicherungsfonds, der für die nötige Sicherheit in Zukunft sorgen sollte. Wie jede Idee, die die Wirtschaft berührt, wird auch der Sicherungsfonds immer wieder kritisch diskutiert. Die Sparkassen sahen sich gar nicht erst in der Pflicht, mit in den Fonds einzuzahlen. Jetzt bekommen Sie offenbar Unterstützung.
Keine Zahlungspflicht für Unschuldige
Hannelore Kraft, die neue Präsidentin im Bundesrat, spricht genau das aus, was die Sparkassen denken. Und die Bundesländer agieren ebenfalls in einer selten dagewesenen Einigkeit. Demnach brauchen die Sparkassen nicht in das neu installierte Sicherungspaket einzuzahlen, weil sie in der Vergangenheit bereits bewiesen haben, dass sie funktionierende Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Trotz der einhelligen Meinung der Bundesländer dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein, denn die Pläne der Bundesregierung sahen vor, dass sowohl die Banken als auch die Sparkassen in den Sicherungsfonds einzahlen sollten.
Eindrucksvolle Summen
Bisher hatte die Bundesregierung vorgesehen, dass die Sparkassen sich mit 60 Millionen Euro an dem Sicherungsfonds beteiligen und die Genossenschaftsbanken immerhin mit 27 Millionen Euro. Dagegen hatten sich die Institute mit dem Verweis auf ihre bewährten Systeme immer wieder gewehrt. Schien der Kampf bisher aussichtslos, könnten Sparkassen und Genossenschaftsbanken nun mithilfe der Bundesländer vielleicht doch noch zu dem kommen, was sie als ihr Recht beanspruchen.