Inzwischen sind mehr als zwei Monate vergangen, seit der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt hat, das Banken teuer zu stehen kommt. Zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Darlehen müssen die Geldhäuser demnach ihren Kunden wieder zurückbezahlen. Das Problem dabei: Geschehen ist bislang praktisch nichts. Wie "Focus Online" berichtet, verweigern die Finanzinstitute die Rückzahlung. Knackpunkt Verjährungsfrist …
Inzwischen sind mehr als zwei Monate vergangen, seit der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt hat, das Banken teuer zu stehen kommt. Zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Darlehen müssen die Geldhäuser demnach ihren Kunden wieder zurückbezahlen. Das Problem dabei: Geschehen ist bislang praktisch nichts. Wie „Focus Online“ berichtet, verweigern die Finanzinstitute die Rückzahlung.
Knackpunkt Verjährungsfrist
Das Urteil des BGH ließ den Banken eine Hintertür offen, die es ihnen erlaubt, auf Zeit zu spielen. Es sorgte nämlich nicht für Rechtssicherheit in der Frage, wann die entsprechenden Forderungen verjährt sind. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wenn der Kredit beispielsweise am 2. Januar 2010 genommen wurde, beginnt sie jedoch erst am 1. Januar 2011. Die Forderung wäre damit zum 1. Januar 2014 verjährt, wenn die Frist nicht unterbrochen wurde – beispielsweise durch ein Schreiben, dass die Forderung nach wie vor besteht. Die Banken pochen jedoch auf die Einhaltung der Frist. Sie sind somit nur bereit, die Bearbeitungsgebühren zu entrichten, die zu Unrecht in den Jahren 2011 bis 2013 erhoben worden sind.
Entscheidung wohl erst im Oktober
Die Betroffenen sehen dies naturgemäß anders. Die Verjährungsfrist dürfe hier keine Anwendung finden, da es das BGH-Urteil zuvor nicht gegeben habe. Die Betroffenen konnten so gar keine Kenntnis davon haben, dass sie eine berechtigte Forderung ihrer Bank gegenüber besitzen würden, heißt es. Der Streitfall wird wohl erst im Oktober endgültig geklärt werden. Wegen der mangelnden Zahlungsbereitschaft der Banken ist inzwischen eine weitere Klage vor dem BGH abhängig, die dann entschieden werden soll und sich ausschließlich um die Verjährung dreht.
Kreditnehmer können bis dahin wenig tun. Sie sollten – ebenso wie die Personen, die ein Darlehen haben, das noch nicht verjährt ist – ein Schreiben an die Bank aufsetzen, in dem sie die Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte innerhalb von zwei Wochen fordern. Damit beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu ticken. Ungerechtfertigt sind die Entgelte, welche für Leistungen erhoben werden, die von dem jeweiligen Geldhaus im eigenen Geschäftsinteresse erbracht werden – dies sind praktisch alle.