Seit 2011 protokolliert die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die Beschwerden privater Bankkunden über die Anlageberatung ihrer jeweiligen Geldhäuser. Wie "RP Online" berichtet, nehmen jene kontinuierlich zu. Vor allem die Kunden von Sparkassen, Landesbanken und genossenschaftlichen Finanzinstituten waren demnach zuletzt nicht einverstanden mit der Arbeit ihrer Berater. Die BaFin ahndet allerdings nur einen Bruchteil der Beschwerden. 18 …
Seit 2011 protokolliert die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die Beschwerden privater Bankkunden über die Anlageberatung ihrer jeweiligen Geldhäuser. Wie „RP Online“ berichtet, nehmen jene kontinuierlich zu. Vor allem die Kunden von Sparkassen, Landesbanken und genossenschaftlichen Finanzinstituten waren demnach zuletzt nicht einverstanden mit der Arbeit ihrer Berater. Die BaFin ahndet allerdings nur einen Bruchteil der Beschwerden.
18 Prozent mehr Beschwerden im Jahresvergleich
Beschwerten sich im ersten Halbjahr 2015 noch 2.482 Bankkunden über die Anlageberatung ihrer Bank, so waren es von Januar bis Juni dieses Jahres 2.926 Personen. Dies entspricht einem Plus von 18 Prozent. Den größten prozentualen Zuwachs bei den Beschwerden gab es demnach bei den Genossenschaftsbanken: Sie stiegen um 29 Prozent (von 626 auf 809). Aber auch deutlich mehr Kunden der Sparkassen und Landesbanken als noch 2015 waren mit der Anlageberatung ihres Geldhauses unzufrieden: Hier ging es um 23 Prozent nach oben (von 882 auf 1.089).
Bei privaten Banken blieb die Zahl der Beschwerden praktisch unverändert (999). Sogar deutlich zurückgegangen ist der entsprechende Wert über die Anlageberatung von Finanzdienstleistern (von 88 auf 29). Bemängelt wurden von den Kunden vor allem fehlerhafte Beratungsprotokolle, unvollständige oder nur schwer verständliche Produktinformationen sowie offensichtlich ungeeignete Empfehlungen für die Geldanlage.
BaFin wird nur in den seltensten Fällen aktiv
Die BaFin erhebt die Zahl der Beschwerden, um auf diese Weise „schwarze Schafe“ bei den Banken ausfindig zu machen. Sie hat beispielsweise das Recht, den Geldhäusern den Einsatz bestimmter Anlageberater künftig zu untersagen. Tatsächlich aktiv wird sie aber nur selten. Von den 2.926 Beschwerden im ersten Halbjahr 2016 ahndete sie gerade einmal 111. Insgesamt sind die Werte ohnehin verschwindend gering. Allein die Sparkassen beschäftigen in Deutschland 60.000 Anlageberater. Allerdings könnte ein Grund für die geringe Zahl der Beschwerden sein, dass viele Menschen einfach nicht wissen, dass sie sich mit einem entsprechenden Anliegen an die BaFin wenden können.