Bundesfinanzminister Olaf Scholz will prüfen, ob Guthaben von Kleinsparern vor Negativzinsen geschützt werden können. Wie Scholz gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ sagte, prüfe das Finanzministerium derzeit, „ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen“. Diese Prüfung sei jedoch kompliziert und werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Verbraucherschützer: Verbot …
Bundesfinanzminister Olaf Scholz will prüfen, ob Guthaben von Kleinsparern vor Negativzinsen geschützt werden können. Wie Scholz gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ sagte, prüfe das Finanzministerium derzeit, „ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen“. Diese Prüfung sei jedoch kompliziert und werde einige Zeit in Anspruch nehmen.
Verbraucherschützer: Verbot hat nur Symbolcharakter
Der Finanzminister reagierte damit auf einen Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chef Markus Söder. Dieser hatte eine Bundesratsinitiative angekündigt, damit Guthaben bis zu 100.000 Euro grundsätzlich von solchen Strafzinsen ausgenommen werden. Notwendig sei dabei ein gesetzliches Verbot, dass Negativzinsen auf Kleinsparer umgelegt werden, so Söder. Scholz selbst bezeichnete Negativzinsen als echte Belastung für private Sparer: „Ich finde es keine gute Idee, wenn Banken Strafzinsen erheben für Guthaben auf Girokonten oder Tagesgeldkonten. Am besten wäre es, wenn die Banken das einfach lassen“.
Aus Sicht von Verbraucherschützern ist ein solcher Vorstoß „gut gemeint, hätte aber vor allem Symbolcharakter“, sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegenüber der „Augsburger Allgemeine“. Auch Wirtschaftsexperte Michael Fratzscher lehnt ein Verbot von Negativzinsen für Kleinsparer ab. Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nannte ein solches Vorhaben in der „Passauer Neuen Presse“ völlig „an der Realität vorbei“ und „populistisch“. Im schlimmsten Fall könne ein solches Verbot sogar „zur Destabilisierung des deutschen Bankensystems“ führen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Entgelte auf der Grundlage des Marktumfeldes kalkulierten. „Gesetzliche Verbote sind systemfremd, helfen den Kunden nicht weiter und können letztlich zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen“, erklärte die Interessenvertretung der Spitzenverbände von Banken und Sparkassen.
Einlagenzins könnte noch weiter fallen
Aktuell müssen Kreditinstitute im Euroraum 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Bislang geben jedoch nur einige Geldhäuser diese Negativzinsen an Privatkunden für besonders hohe Guthaben auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto weiter. Eine Besserung ist derweil nicht in Sicht – im Gegenteil. Am Kapitalmarkt gehen Investoren davon aus, dass die EZB den Einlagenzins noch weiter senken wird. Für Banken wird es so immer schwerer, profitabel zu wirtschaften. Insbesondere dann, wenn auf die Weitergabe von negativen Zinsen im Mengengeschäft auch weiterhin verzichtet wird.