Geld abheben mit der Kreditkarte – jetzt auch wieder in Ingolstadt

Im Gerichtsstreit zwischen Privatbanken und der Sparkasse Ingolstadt hat das Oberlandesgericht München jetzt entschieden, dass die Sparkasse ihre Automaten auch für Kunden der Targobank, ING Diba und Volkswagen Bank zur Verfügung stellen muss. Die Sparkasse Ingolstadt hatte in den vergangenen Jahren immer wieder dafür Sorge getragen, dass Kunden bestimmter Mitbewerber aus dem Bereich der Privatbanken …

Im Gerichtsstreit zwischen Privatbanken und der Sparkasse Ingolstadt hat das Oberlandesgericht München jetzt entschieden, dass die Sparkasse ihre Automaten auch für Kunden der Targobank, ING Diba und Volkswagen Bank zur Verfügung stellen muss. Die Sparkasse Ingolstadt hatte in den vergangenen Jahren immer wieder dafür Sorge getragen, dass Kunden bestimmter Mitbewerber aus dem Bereich der Privatbanken mit ihren Kreditkarten kein Geld an den von der Sparkasse betriebenen Automaten in der Ingolstadt hatten abheben können. Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Streit über die von den Betreibern der Bankautomaten zu erhebenden Gebühren für das Abheben von Geldbeträgen.

Kunden dürfen nicht absichtlich benachteiligt werden

Im Unterschied zu der Praxis bei den EC-Karten können die Betreiber der Automaten – in diesem Fall die Sparkasse Ingolstadt – die Höhe der Gebühren nicht selber festlegen. Und während das Kreditinstitut Mastercard die Banken diesbezüglich frei entscheiden lässt, hat Visa den Maximalbetrag auf 1,74 Euro festgesetzt. Dass die Sparkasse Ingolstadt entsprechenden Kunden den Zugang zu ihren Automaten aus diesem Grund versperrte, hielt das Gericht in seinem Urteil für unzulässig. In der Begründung verwies es darauf, dass die regionale Markstellung der Sparkasse Ingolstadt nicht zum Schaden von Kunden anderer Banken genutzt werden darf.

Urteil mit Signalwirkung?

Ob von diesem Urteil eine Art Signalwirkung wird ausgehen können, ist ebenso unsicher wie der sich möglicherweise anbietende Gang zur nächst höheren Instanz, die in diesem Fall der Bundesgerichtshof wäre. Inwieweit ein solcher Schritt der allgemeinen Debatte um die Rechtmäßigkeit und Höhe der Gebühren beim Abheben von Geld an fremden Automaten helfen könnte, steht genauso in den Sternen.

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Ralf Schmidl
Ralf Schmidl

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