Nach einem aktuellem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (17 U 192/10) ist es unzulässig, dass Banken eine Bearbeitungsgebühr bei einem Darlehensbetrag erheben. Konkret hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt, da eine Bank in einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hatte, dass Privatkunden zu einer Bearbeitungsgebühr bei Anschaffungsdarlehen verpflichtet seien. Die Bearbeitungsgebühr sollte zwei Prozent des Darlehensbetrages, …
Nach einem aktuellem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (17 U 192/10) ist es unzulässig, dass Banken eine Bearbeitungsgebühr bei einem Darlehensbetrag erheben. Konkret hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt, da eine Bank in einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hatte, dass Privatkunden zu einer Bearbeitungsgebühr bei Anschaffungsdarlehen verpflichtet seien. Die Bearbeitungsgebühr sollte zwei Prozent des Darlehensbetrages, mindestens aber 50 Euro betragen.
AGB-Klausel widerspricht dem Transparentgebot der Banken
Das Oberlandesgerichs Karlsruhe entschied, dass diese Klausel gegen das Transparenzgebot der Banken verstoße. Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen Klauseln so gestaltet sein, dass diese für den Kunden klar und verständlich formuliert sind. Es sei nicht ersichtlich, wann und wie die Gebühr zu zahlen sei. Darüber hinaus sei beispielsweise die Bonitätsprüfung keine Dienstleistung der Bank, die dem Kunden diene, sondern vielmehr ein Vorgehen im Interesse der Bank selbst. Deshalb sei es nicht zulässig, dass die entstehenden Gebühren auf den Bankkunden umgewälzt werden, eine Bearbeitungsgebühr ist hier also unzulässig.
Grundsatzentscheidung steht noch aus
Das Urteil des OLG Karlsruhe ist zur Revision freigegeben. Privatkunden müssen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe warten, hier soll dann eine Grundsatzentscheidung zu Bearbeitungsgebühren bei Darlehen erfolgen. Es gilt als äußerst wahrscheinlich, dass in Zukunft eine Bearbeitungsgebühr entfällt und diese dann von der Bank selbst zu tragen sein wird. In bisherigen Verfahren über die Zulässigkeit solcher Bearbeitungsgebühren vor Oberlandesgerichten in Deutschland zeichnete sich kein klares Bild ab. Mal entschied das Gericht zu Gunsten des Kunden, manchmal aber auch zu Gunsten des Kreditinstitutes. Die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes Karlsruhe soll in den kommenden Wochen folgen und den Sachverhalt endgültig und rechtskräftig klären.
Bereits jetzt lenken einige Kreditinstitute ein. Um bei den Kunden ein gutes Image zu bewahren, verzichten diese freiwillig auf Bearbeitungsgebühren bei Darlehen. Insbesondere Online-Kredite weisen oftmals keine Bearbeitungsgebühren mehr auf. Bei persönlicher Beratung vor Ort jedoch ist die Bearbeitungsgebühr in der Regel noch zu zahlen.