Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ist eskaliert. Wenige Tage, nachdem die Eidgenossen Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder erließen und die Bundesrepublik darum baten, diese ins Nachbarland auszuliefern, zeigte die "Bild" die Justizministerin der Schweiz, Simonetta Sommaruga, wegen versuchter Freiheitsberaubung an. Die SPD bezeichnete die Haftbefehle als "Ohrfeigen für jeden anständigen Steuerzahler" …
Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ist eskaliert. Wenige Tage, nachdem die Eidgenossen Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder erließen und die Bundesrepublik darum baten, diese ins Nachbarland auszuliefern, zeigte die „Bild“ die Justizministerin der Schweiz, Simonetta Sommaruga, wegen versuchter Freiheitsberaubung an. Die SPD bezeichnete die Haftbefehle als „Ohrfeigen für jeden anständigen Steuerzahler“ und kündigte an, ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, welches die schweizerischen Verfahren gegen die deutschen Steuerfahnder sofort zum Erliegen bringen würde, im Bundesrat scheitern zu lassen.
Steuer-CD's und Hehlerei: Die Chronik eines sonderbaren Streits
Auslöser des Konflikts war der Ankauf mehrerer Steuer-CD's durch die Fahnder im Jahr 2010. Auf den Datenträgern befanden sich die Namen deutscher Steuerflüchtlinge, die Bankkonten in der Schweiz führten. Deutschland zahlte 2,5 Millionen Euro für die CD's und betonte, jederzeit nur passiver Käufer gewesen zu sein. Die drei Steuerfahnder, die den Deal eingefädelt haben, hätten zu keiner Zeit den bis heute unbekannten Verkäufer dazu aufgefordert, weitere Daten zu besorgen. Ansonsten wären die drei Männer auch nach deutschem Recht der Hehlerei schuldig.
In der Schweiz bewertet man den Vorgang anders. Während die Politik versuchte, ein Steuerabkommen auszuhandeln, welches auf der Basis gegenseitiger Amnestie und Entschädigungen basierten sollte und nun offenbar im Bundesrat scheitert, bekamen die Eidgenossen einen neuen Bundesanwalt (der höchste Staatsanwalt). Für Michael Lauber erfüllt das Verhalten der Steuerfahnder den Tatbestand der Wirtschaftskriminalität. Nach schweizerischen Gesetzen ist er gezwungen, in einem solchen Fall Haftbefehl zu erlassen. Allerdings verzichtete er darauf, diesen international auszuschreiben. Faktisch bedeutet das: Solange die Fahnder nicht in die Schweiz reisen, hat der Haftbefehl keinerlei Wirkung.
Steuerkrieg und Einreiseverbote: Der Ton verschärft sich
Nichtsdestotrotz verschärft sich der Ton in beiden Ländern. Die eidgenössische Presse taufte den Konflikt mittlerweile auf die Bezeichnung „Steuerkrieg“, während gestern in Deutschland die Meldung die Runde machte, die Credit Suisse habe ihre Mitarbeiter vor Reisen in das „große Kanton“ im Norden gewarnt, weil ihnen in Deutschland angeblich Unheil drohe. Faktisch handelte es sich lediglich um einen Mitarbeiter der Bank, der sich einen Scherz erlaubte. Zeichen von Entspannung sind nicht in Sicht.