Ohne ausdrückliche Zustimmung eines Kunden dürfen Banken bislang kostenlose Girokonten nicht auf ein kostenpflichtiges Modell umstellen. "Einseitige Vertragsänderungen" seien rechtlich ausgeschlossen, befand das Landgericht Mönchengladbach, das sich aufgrund einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen mit diesem Problem auseinanderzusetzen hatte. Die Richter befanden in ihrem Urteilsspruch, dass auf jeden Fall "zwei überstimmende Willenserklärungen notwendig" seien, um …
Ohne ausdrückliche Zustimmung eines Kunden dürfen Banken bislang kostenlose Girokonten nicht auf ein kostenpflichtiges Modell umstellen. „Einseitige Vertragsänderungen“ seien rechtlich ausgeschlossen, befand das Landgericht Mönchengladbach, das sich aufgrund einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen mit diesem Problem auseinanderzusetzen hatte. Die Richter befanden in ihrem Urteilsspruch, dass auf jeden Fall „zwei überstimmende Willenserklärungen notwendig“ seien, um auch nur Details von Verträgen zu ändern.
Der Streitfall
Eine Bank hatte im Frühjahr dieses Jahres Schreiben versendet, in denen diese den Kunden mitteilte, dass sie ihr bislang kostenloses Girokonto auf eine kostenpflichtige Variante umgestellt habe. Der Kunde, der sich an die Verbraucherschützer gewandt hatte, sah sich irregeführt: Er hatte sein Konto im Mai des letzten Jahres abgeschlossen und das Versprechen erhalten, dieses sei wenigstens für zwölf Monaten kostenfrei und werde erst dann in ein kostenpflichtiges Premium-Modell umgewandelt.
Zugleich erhielt der Kunde die Versicherung, er könne innerhalb von acht Wochen Widerspruch gegen alle Bescheide einlegen, außerdem habe er ein Kündigungsrecht nach zwölf Monaten, wenn das Konto ansonsten kostenpflichtig würde.
Das Urteil
Die Richter folgten der Argumentation des Kontoinhabers und sahen die bewusste Irreführung durch die Bank als erwiesen an. Diese habe durch das Schreiben im Frühjahr den Eindruck erweckt, als sei diese berechtigt, eigenständig die Verträge zu ändern. Im Urteil hielten sie deshalb noch einmal fest, dass eine Umstellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht zulässig sei. Eine solche Umstellung hätte nach Ablauf eines Jahres erfolgen können, so die Richter, wenn der Kunde nicht gekündigt hätte.
Rechtskräftig ist der Urteilsspruch allerdings noch nicht. Die Bank hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden. Derzeit prüfe man diese Option, ließ das Geldhaus über einen Sprecher wissen. In der Vergangenheit wurden derartige Prozesse meist bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten, um ein rechtskräftiges Urteil so lange wie möglich zu verzögern.