EU-Wettbewerbskommissar Michel Barnier möchte das Girokonto zu einem "sozialen Grundrecht" machen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll bis zum Juni eine Richtlinie verabschiedet werden, die alle 27 Mitgliedsstaaten der Union dazu verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen, das den Bürgern ein Anrecht auf ein Girokonto garantiert. Insgesamt 30 Millionen Menschen innerhalb der EU haben kein solches …
EU-Wettbewerbskommissar Michel Barnier möchte das Girokonto zu einem „sozialen Grundrecht“ machen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll bis zum Juni eine Richtlinie verabschiedet werden, die alle 27 Mitgliedsstaaten der Union dazu verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen, das den Bürgern ein Anrecht auf ein Girokonto garantiert. Insgesamt 30 Millionen Menschen innerhalb der EU haben kein solches Konto und sind deshalb von vielen alltäglichen Dingen wie z.B. dem Abschluss eines Handyvertrages ausgeschlossen. In elf der 27 Mitgliedsländer gibt es bereits ein entsprechendes Grundrecht durch Gesetzeskraft.
Barnier möchte „gemeinsamen Markt vollenden“
Der rechtliche Hebel für das Girokonto „als soziales Grundrecht“ befindet sich nach der Ansicht der Kommission in den EU-Verträgen in dem Bereich über einen gemeinsamen Markt. Dieser soll nun vollendet werden. Ursprünglich war damit gemeint, dass die Staaten die Handelshemmnisse untereinander abbauen und den Markt so harmonisieren sollen. Barnier intepretiert den Auftrag aber weiter: Das eigene Girokonto sei ganz offensichtlich zwingende Voraussetzung, um überhaupt am Markt teilnehmen zu können, argumentiert der Verantwortliche, deshalb liege es in der Kompetenz der EU, hier eine entsprechende Vorgabe zu machen.
Erhebliche Auswirkungen auf Deutschland
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, in denen es noch kein entsprechendes Grundrecht gibt und die deshalb eine Änderung vornehmen muss. Rund 670.000 Menschen haben hierzulande kein Girokonto. Allerdings gibt es in Deutschland eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, jedem Bürger zumindest ein mit dem Girokonto vergleichbares Konto anzubieten.
Die Sparkassen führten beispielsweise 2012 das sogenannte „Bürgerkonto“ ein, das auf Guthaben basiert. Es ist im Prinzip mit einem Girokonto identisch, kann aber nicht überzogen werden und bietet auch keinen weitergehenden Service (Karten, Online-Banking). Solche Angebote dürften hinfällig werden, wenn das neue Gesetz greift. Allerdings ist noch nicht klar, welchen Leistungsumfang die EU-Kommission für das Girokonto vorschreiben wird.