Manch ein Deutscher seufzt schon einige Minuten nach dem Jahreswechsel leise, steht doch mit dem neuen Jahr auch wieder eine ungeliebte Pflichtübung an. Bis zum 31. Mai muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Längst nicht jeder Bundesbürger ist allerdings tatsächlich verpflichtet, dies zu tun. Oft genug zahlt es sich jedoch finanziell aus, in den sauren Apfel …
Manch ein Deutscher seufzt schon einige Minuten nach dem Jahreswechsel leise, steht doch mit dem neuen Jahr auch wieder eine ungeliebte Pflichtübung an. Bis zum 31. Mai muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Längst nicht jeder Bundesbürger ist allerdings tatsächlich verpflichtet, dies zu tun. Oft genug zahlt es sich jedoch finanziell aus, in den sauren Apfel zu beißen und diese Aufgabe dennoch zu erledigen.
Einkommensteuererklärung: Die gesetzlichen Vorschriften
Grundsätzlich müssen alle Personen die Steuererklärung abgeben, die im Steuerjahr der Einkommensteuerpflicht unterlagen. Arbeitslose, Kinder, Jugendliche ohne eigenes Einkommen und Personen, die von den Früchten ihres Besitzes oder Gewerbebetriebes leben, müssen die Erklärung also nicht einreichen – zumeist aber eine andere, wie z.B. die Gewerbesteuererklärung.
Ebenfalls weitgehend befreit sind die Personen, bei denen die Einkommensteuer eine Quellensteuer ist und die keine weiteren Einkünfte haben. Konkret handelt es sich also um die Arbeitnehmer, für die bereits ihr Arbeitgeber die Einkommensteuer an das Finanzamt überweist. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, alle fünf Jahre ihre Steuererklärung zu machen. Zur jährlichen Abgabe verpflichtet sind alle Personen, die Einkünfte erwirtschaftet haben, die noch nicht versteuert worden sind. Selbständige und Freiberufler müssen also auch jährlich ihre Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Gleiches gilt seit einigen Jahren auch für Rentner, da mittlerweile auch die Altersbezüge versteuert werden. Da der steuerpflichtige Anteil momentan noch jedes Jahr steigt, ist eine Abgabe in jedem Jahr notwendig.
Vorsicht bei Einkünften unter dem Grundfreibetrag: Wer im Jahr 2013 Einkünfte erwirtschaftet hat, die unterhalb des Grundfreibetrags von 8.130 Euro liegen, muss keine Einkommensteuer zahlen. Dies ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass keine Erklärung eingereicht werden müsste – im Gegenteil: Die Betroffenen haben die Nachweispflicht, dass sie tatsächlich unter dieser Summe geblieben sind. Für Saisonarbeiter oder z.B. Werksstudenten hat die Abgabe einen konkreten Mehrwert: Ihnen wird meist automatisch eine Einkommensteuer abgezogen, die fällig werden würde, wenn sie das ganze Jahr beschäftigt wären. Durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung erhalten sie dieses Geld zurück.
Dann macht eine Abgabe für die Einkommensteuererklärung Sinn
Arbeitnehmer zahlen in aller Regel zu viel Einkommensteuer, wenn sie keine Erklärung einreichen, weil beispielsweise die Pendlerpauschale nicht berücksichtigt wird. Fast immer kann eine Rückzahlung über die Abgeltungssteuer erreicht werden. Kapitalgewinne werden seit einiger Satz mit 25 Prozent an der Quelle besteuert. Für viele Arbeitnehmer ist dieser Steuersatz aber aufgrund ihrer sonstigen Einkünfte viel zu hoch. Bei der Abgeltungssteuer sind teilweise dreistellige Rückzahlungen möglich.