Einkaufen mit Kredit- und EC-Karten ist für den Endkunden mitunter ein teures Vergnügen. Banken verlangen untereinander horrende Bearbeitungsgebühren, laut EU-Kommission belaufen sich diese jährlich auf zehn Milliarden Euro. Die Geldhäuser geben diese an die Endkunden weiter. Damit ist zukünftig Schluss: Das Europaparlament stimmte zu, diese Gebühren in Zukunft zu deckeln. Banken dürfen diese dann nicht …
Einkaufen mit Kredit- und EC-Karten ist für den Endkunden mitunter ein teures Vergnügen. Banken verlangen untereinander horrende Bearbeitungsgebühren, laut EU-Kommission belaufen sich diese jährlich auf zehn Milliarden Euro. Die Geldhäuser geben diese an die Endkunden weiter. Damit ist zukünftig Schluss: Das Europaparlament stimmte zu, diese Gebühren in Zukunft zu deckeln. Banken dürfen diese dann nicht länger willkürlich festlegen.
Die neuen Gebühren
Bei Kreditkarten dürfen die Banken künftig maximal 0,3 Prozent des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr zusätzlich verlangen. Noch rigoroser ist man bei den EC-Karten: Hier sinkt die maximale Gebühr auf 0,2 Prozent des Kaufpreises oder sieben Cent – je nachdem, welcher Wert schneller erreicht wird. Diese neuen Obergrenzen gelten nicht nur für nationale Zahlungen, sondern auch für Transaktionen, die grenzüberschreitend durchgeführt werden. Im europäischen Parlament ist man überzeugt davon, dass die Neuregelung dazu führen wird, dass die Preise für die Verbraucher sinken.
Online-Handel mit Kreditkarten wird kundenfreundlicher
Das Parlament beschloss ebenfalls, den Online-Handel mit Kreditkarten kundenfreundlicher zu gestalten. Verliert ein Kunde seine Karte oder wird sie ihm gestohlen, so ist die jeweils zuständige Bank dazu verpflichtet, alle Beträge, die nach der Verlustmeldung durch Online-Shopping aufgelaufen sind, innerhalb von 24 Stunden wieder zurück zu buchen.
Dies soll auch gegen die Betrüger helfen: Die Händler können so ersehen, dass ihre Ware mit einer möglicherweise gestohlenen Karte erworben wurde, den Versand stornieren und sich an die Behörden wenden. Allerdings haben die Parlamentarier hierfür eine Haftungsgrenze eingezogen: Bis zu 50 Euro steht der Karteninhaber selbst in der Pflicht. Die Bank wird erst dann herangezogen, wenn eine höhere Summe fällig wird.