Wer in den Urlaub fährt, sollte seine Bank im Voraus in die entsprechenden Pläne einweihen. Diesen Rat gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit dem Hinweis darauf, dass man sonst in den Ferien ohne die nötige Bargeldversorgung dastehen könnte. Zudem diene ein solcher Schritt auch der eigenen Sicherheit vor Diebstahl, sind die Experten überzeugt. Girokarten müssen teilweise …
Wer in den Urlaub fährt, sollte seine Bank im Voraus in die entsprechenden Pläne einweihen. Diesen Rat gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit dem Hinweis darauf, dass man sonst in den Ferien ohne die nötige Bargeldversorgung dastehen könnte. Zudem diene ein solcher Schritt auch der eigenen Sicherheit vor Diebstahl, sind die Experten überzeugt.
Girokarten müssen teilweise freigeschaltet werden
Der wichtigste Grund, weshalb man die eigene Bank in die Urlaubspläne einweihen sollte, ist demnach die Girokarte. So schildert Verbraucherschützer Markus Feck, dass diese ebenso wie die Kreditkarte für einige Länder gesperrt ist und eventuell erst freigeschaltet werden muss.
Für Reiseziele in Europa sei dies zwar „meist nicht notwendig“, sehr wohl aber für weiter entfernte Länder. Wer beispielsweise in den USA oder in Kanada Urlaub machen möchte, muss möglicherweise einen entsprechenden Schritt bei der eigenen Bank in Auftrag geben, um sich auch vor Ort mit Bargeld versorgen oder die Rechnungen bezahlen zu können.
Sicherheit: Tageslimit vereinbaren
Zudem sollten Reisende vor Aufbruch mit ihrer Bank auch ein Tageslimit vereinbaren, so der Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen weiter. Dies diene ihrer eigenen Sicherheit. Die Grenze beschränkt die Höhe der täglichen Abhebungen und Bezahlungen. Sollte einem Reisenden beispielsweise die Girokarte gestohlen werden, kann man auf diese Weise sicherstellen, dass sich der finanzielle Schaden in Grenzen hält.
Wegen der Diebstahlgefahr sollte man keinesfalls ausschließlich mit den Geldkarten reisen, rät der Experte, sondern vom ersten Tag an auch Bargeld mit sich führen. Keinesfalls dürfe man zudem Kreditkarte, Girokarte und das Bargeld im selben Beutel bzw. in der identischen Börse mit sich führen, sondern sollte diese drei Zahlmöglichkeiten stets getrennt aufbewahren.