Es gibt Hoffnung für die rund 40.000 Geschädigten des insolventen Finanzdienstleisters "Accessio". Das Oberlandesgericht (OLG) München urteilte, dass die DAB Bank für die erlittenen Verluste der Kunden haftbar zu machen sei, da das Finanzinstitut "das sittenwidrige Geschäftsmodell" des Partners unterstützt habe. Anders als früher, als der Bundesgerichtshof einige Urteile gegen die DAB Bank wegen Accessio …
Es gibt Hoffnung für die rund 40.000 Geschädigten des insolventen Finanzdienstleisters „Accessio“. Das Oberlandesgericht (OLG) München urteilte, dass die DAB Bank für die erlittenen Verluste der Kunden haftbar zu machen sei, da das Finanzinstitut „das sittenwidrige Geschäftsmodell“ des Partners unterstützt habe. Anders als früher, als der Bundesgerichtshof einige Urteile gegen die DAB Bank wegen Accessio wieder aufgehoben hatte, dürfte der aktuelle Richterspruch Bestand haben.
DAB Bank wusste von Accessio-Geschäftspraktiken
Accessio hatte Kunden mit sehr hohen Tagesgeldzinsen angelockt, um sie anschließend vom Kauf zweifelhafter Genussscheine sowie vergifteten Wertpapieren zu überzeugen. Die DAB Bank hatte die Depots für die Papiere bereitgestellt. Bislang konnte sich das Geldhaus erfolgreich darauf zurückziehen, dass man eben nur das getan und keine Kenntnis über den kritischen Charakter der Papiere gehabt habe, der dazu führte, dass die 40.000 Kunden rund eine halbe Milliarde Euro verloren haben. Frühere Urteile gegen die DAB Bank wurden deshalb aufgehoben.
Dies dürfte allerdings nicht mehr funktionieren: Im Fall vor dem OLG München kam heraus, dass im Jahr 2007 stichprobenartig 1.111 Kunden von Accessio durch die BaFin überprüft worden waren. Sie alle wurden nachweislich falsch beraten. Der damalige Prokurist der DAB Bank kannte den Bericht, weil er zu dieser Zeit im Aufsichtsrat von Accessio saß. Das OLG München folgerte, dass die DAB Bank seit damals über das Gebaren des Partners Bescheid wissen musste.
DAB Bank will sich vorerst nicht äußern
Die DAB Bank wollte sich nach dem Urteil nicht äußern und erklärte lediglich, dass man vor einem Kommentar die schriftliche Begründung des Richterspruchs abwarten müsse. Vermutlich wird das Geldhaus aber wie schon in der Vergangenheit Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das Verfahren wandert dann vor den Bundesgerichtshof.