Banken tricksen häufig, um zumindest einen Teil der Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren sparen zu können. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Sachsen. Diese hat in ihrem Zuständigkeitsbereich stichprobenartig 206 Fälle untersucht und dabei zum Teil erschütternde Ergebnisse erhalten. Die Banken vertrauen demnach vor allem auf die Verjährungsfrist und …
Banken tricksen häufig, um zumindest einen Teil der Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren sparen zu können. Dies berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Sachsen. Diese hat in ihrem Zuständigkeitsbereich stichprobenartig 206 Fälle untersucht und dabei zum Teil erschütternde Ergebnisse erhalten. Die Banken vertrauen demnach vor allem auf die Verjährungsfrist und den guten Glauben ihrer Kunden.
So tricksen die Banken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Kreditgebühren im vergangenen Jahr für nicht rechtmäßig erklärt. Kunden hatten bis zum 31. Dezember des Jahres Zeit, um zu Unrecht erhobene Entgelte aus dem Jahr 2004 zurückzufordern. Wer sich nicht an die Frist hielt, verlor seine Ansprüche durch Verjährung. Die Quelle schildert, dass viele Bankkunden ihre Finanzinstitute über ihre Forderungen in Kenntnis gesetzt haben und keine negative Antwort erhielten. Sie hätten deshalb auch keine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle eingeschaltet. Nach dem Jahreswechsel erhielten sie ein Schreiben von ihrer Bank, dass ihre Forderung verjährt sei.
Andere Geldhäuser haben offenbar nur einen Teil der Gebühren erstattet. Häufig wird auch keine Entschädigung überwiesen, obwohl der BGH ausdrücklich in seinem Urteil auf einen entsprechenden Anspruch der Kreditnehmer hingewiesen hat. Die Verbraucherschützer aus Sachsen vermuten, dass die Banken darauf setzen, dass sich die Bankkunden „über den Spatz in der Hand freuen“ werden und deshalb darauf verzichten, die Sache vor Gericht bis zum Ende durchzufechten.
Fälle erst die Spitze des Eisbergs?
Vieles deutet darauf hin, dass solche Vorfälle nicht auf Sachsen beschränkt, sondern im gesamten Bundesgebiet Gang und Gebe sind. Die Verbraucherzentralen aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz überprüfen derzeit ebenfalls die Rückzahlungspraktiken der Geldhäuser bezüglich der Kreditgebühren. Es wäre nach den Ergebnissen aus Sachsen keine Überraschung mehr, wenn ähnliche Ergebnisse ans Licht gelangen würden.