Ein lange erwartetes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über die Gültigkeit des "Widerrufsjokers" beim Baugeld (Aktenzeichen: IX ZR 154/14) wird nun doch nicht kommen. Bevor das höchste deutsche Zivilgericht seinen Richterspruch fällte, einigten sich die Streitparteien auf einen Vergleich, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde. Der klagende Immobilienfinanzierer der Volks- und Raiffeisenbanken zog seine Revision daraufhin …
Ein lange erwartetes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über die Gültigkeit des „Widerrufsjokers“ beim Baugeld (Aktenzeichen: IX ZR 154/14) wird nun doch nicht kommen. Bevor das höchste deutsche Zivilgericht seinen Richterspruch fällte, einigten sich die Streitparteien auf einen Vergleich, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde. Der klagende Immobilienfinanzierer der Volks- und Raiffeisenbanken zog seine Revision daraufhin zurück – und tat der Branche damit möglicherweise einen großen Gefallen. Schließlich gab es deutliche Anzeichen, dass der BGH den „Widerrufsjoker“ akzeptieren würde.
Kunden wollten Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen
Kunden hatten ihre Baugeldverträge, die noch aus der Hochzinsphase stammten, aufgrund fehlerhafter Widerrufsklauseln gekündigt und sich wegen der falschen Vertragspassagen geweigert, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Diese Praxis wird gemeinhin als Ausnutzen des „Widerrufsjokers“ bezeichnet. Der zuständige Immobilienfinanzierer war nicht bereit, dies einfach zu akzeptieren und wehrte sich vor Gericht. Allerdings verlor er in den Vorinstanzen.
Schließlich ging der ganze Fall vor den BGH, wo das Urteil mit großer Spannung erwartet wurde, weil es um viel Geld ging: Wie das „Handelsblatt“ berichtet, konnten einige der Beklagten durch das Ausnutzen des „Widerrufsjokers“ fünfstellige Summen einsparen. Bei einem Richterspruch aus Karlsruhe, der diese Praxis billigen würde, hätte es wohl nicht lange gedauert, bis alle Banken, die Baugeld anbieten, einschlägige Post von ihren Kunden bekommen hätten. Die DG Hyp, die an der Seite der Beklagten stand, geht laut Quelle davon aus, dass es der Immobilienfinanzierer deshalb nicht auf den Richterspruch hat ankommen lassen.
Weiterer Fall vor dem BGH anhängig
Möglicherweise ist in diesem Fall aber aufgeschoben nicht gleich aufgehoben. Wie das „Handelsblatt“ weiter berichtet, ist ein weiterer ganz ähnlicher Fall vor dem BGH anhängig, der in den nächsten Monaten entschieden werden soll. Dann könnte das sehnsüchtig erwartete Urteil erfolgen – es sei denn, die Bank schließt auch in diesem Fall lieber einen Vergleich.