In der deutschen Bankengeschichte markiert der 19. Juni 2016 ein historisches Datum: An diesem Tag startet das Basiskonto, das im Volksmund zumeist nur als "Jedermann-Konto" bezeichnet wird. Ab diesem Tag darf jeder Mensch, der in Deutschland wohnt, bei der Bank seiner Wahl ein Girokonto eröffnen, und das fragliche Geldhaus hat nicht das Recht dazu, den …
In der deutschen Bankengeschichte markiert der 19. Juni 2016 ein historisches Datum: An diesem Tag startet das Basiskonto, das im Volksmund zumeist nur als „Jedermann-Konto“ bezeichnet wird. Ab diesem Tag darf jeder Mensch, der in Deutschland wohnt, bei der Bank seiner Wahl ein Girokonto eröffnen, und das fragliche Geldhaus hat nicht das Recht dazu, den Antrag abzulehnen. Mit dem entsprechenden Gesetz setzt die Bundesrepublik eine EU-Richtlinie um. Nach vorsichtigen Schätzungen soll das „Jedermann-Konto“ etwa einer Millionen Menschen hierzulande zugutekommen, die bislang über keine entsprechende Bankverbindung verfügen.
Politik freut Ende der „Rosinenpickerei“
Bei den Banken ist man optimistisch, dass man keine Probleme bekommen wird. Das Gesetz gelte, also werde man es befolgen, teilte der zuständige Branchenverband mit. Die Sparkassen gaben an, dass sich für sie zum 19. Juni 2016 relativ wenig ändere, schließlich habe man sich im Jahr 2012 bereits freiwillig selbst dazu verpflichtet, ein Konto für Jeden anzubieten. Und dieser Eigenauflage sei man schon im großen Umfang nachgekommen. So hätten beispielsweise 250.000 Flüchtlinge auf diese Weise ein Konto eröffnen können.
In der Politik begrüßt man den Start des neuen Gesetzes. Aus der CDU-Bundestagsfraktion heißt es beispielsweise, dass die „Rosinenpickerei“, die viele Banken früher betrieben hätten, indem sie unliebsame Kunden ablehnten, nun endlich ein Ende habe. Der Grüne Gerhard Schick erklärte, dass es nach Jahren schließlich gelungen sei, „das soziale Recht in Deutschland durchzusetzen.“
Vergleich der Kontogebühren soll vereinfacht werden
Das fragliche Gesetz regelt nicht nur das Basiskonto, sondern enthält auch einige weitere Bestimmungen. Dabei die bedeutendste dürfte sein, dass die Geldhäuser künftig ihre Kontogebühren so veröffentlichen müssen, dass jene auch von Personen ohne Fachkenntnis gut verstanden werden können. Das Vergleichen soll auf diese Weise vereinfacht werden.