Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat gleich sechs Geldhäuser für deren Basiskonten - die sogenannten Konten für Jedermann - abgemahnt. Betroffen sind die Deutsche Bank, die Targobank, die Postbank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe sowie die BBBank. Dies seien aber keinesfalls alle Banken, die sich unredlich verhalten hätten, so die Verbraucherschützer. Die entsprechenden Geldhäuser stünden …
Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat gleich sechs Geldhäuser für deren Basiskonten – die sogenannten Konten für Jedermann – abgemahnt. Betroffen sind die Deutsche Bank, die Targobank, die Postbank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe sowie die BBBank. Dies seien aber keinesfalls alle Banken, die sich unredlich verhalten hätten, so die Verbraucherschützer. Die entsprechenden Geldhäuser stünden lediglich stellvertretend für das Problem, das viele Banken mit den entsprechenden Konten hätten.
Höhere Gewinnmarge durch überzogene Gebühren
Seit der Mitte dieses Jahres dürfen die Banken keine Kunden mehr abweisen, sondern müssen Ihnen Bankverbindungen einrichten, auch wenn diese beispielsweise keinen festen Wohnsitz haben. Zumeist handelt es sich um Asylbewerber oder Obdachlose, welche die entsprechenden Anträge stellen. Sonderlich beliebt sind diese Kunden bei den Banken nicht, weil sie wirtschaftlich zu schwach sind, als dass die Geldhäuser beispielsweise über Kredite für jene Profite erwirtschaften könnten.
Die Verbraucherschützer vermuten, dass die Banken versuchen, die Gewinnmarge über zu hohe Gebühren zu erreichen – und einige Kunden auch gleich abzuschrecken. Das Zahlenmaterial stützt die Theorie: Wer bei der Deutschen Bank beispielsweise ein Basiskonto hat und fünf Papierüberweisungen pro Monat tätigt, muss mit Kosten in Höhe von 16 Euro rechnen. Bei einem vergleichbaren Konto für einen Normalverdiener liegen die entsprechenden Gebühren um vier Euro niedriger.
Verbraucherschützer drohen Banken mit Klage
Sollten die sechs abgemahnten Banken ihre Gebührenpolitik nicht überdenken, wollen die Verbraucherschützer klagen. Sie verweisen darauf, dass das Gesetz für die Basiskonten vorschreibt, dass die Gebühren „angemessen und marktüblich“ seien. Diesen Grundsatz erachten sie verletzt.
Auf Seiten der Banken sieht man dies naturgegeben anders. Die Targobank argumentiert beispielsweise, dass die Girokonten für ihre Kunden nur dann niedriger seien, wenn regelmäßige Geldeingänge in einer bestimmten Höhe verzeichnet würden. Ansonsten seien die Gebühren identisch.